Wir unterstützen Mandanten bei der Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Vorgaben durch das Energiewirtschaftsgesetz sowie anderer energiewirtschaftlicher Vorgaben. Hierzu gehören z.B. die
Anpassung von Verträgen an die gesetzlichen Mindeststandards, die Vorschriften zur Grundversorgung von Letztverbrauchern, Fragen der Regulierung und des Unbundling, Fragen zu Netzzugang und
Netzentgelten inkl. Sonderformen des Netzzugangs (atypische Netznutzung, singuläre Netznutzung) oder Fragen betreffend Areal- oder Objektnetze