Wir unterstützen Mandanten bei der Anwendung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des Kraftwärmekopplungsgesetzes (KWKG), etwa bei der Errichtung von förderfähigen Erzeugungsanlagen oder in Bezug auf Fragen des Anschlusses der Anlagen bzw. der Vergütung der eingespeisten Energie.