Der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden werden umfangreiche Kompetenzen eingeräumt. Wir betreuen unsere Mandanten überall dort, wo sich Berührungspunkte mit den Regulierungsbehörden ergeben, etwa in Bezug auf die Genehmigung von Netzentgelten, Fragen des Netzzugangs oder der Durchführung von Missbrauchverfahren.